Spenden
Für Privatleute
Spendenbeträge können steuerlich geltend gemacht werden. Für Spenden bis zu einem Betrag von 300,00€ ist nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV aus Vereinfachunsgründen zugelassen, dass anstelle einer von der Körperschaft ausgestellten Zuwendungsbestätigung der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug) vorgelegt wird. Der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag zu entnehmen sein. Außerdem muss auf dem Beleg angegeben werden, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Für Firmen
Spenden können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Möglichkeiten der Hilfe
Oder eine Einmalspende über das Spendenkonto oder über Paypal